ul. Bolesława Drobnera 32 (parter), 50-257 Wrocław
Montag – Freitag: 10:00 – 18:00 Uhr
Beim Rechtsanwalt Leszek Chmura erhalten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen weitgreifende Hilfe. Er bietet breit gefächerte rechtliche Unterstützung sowohl auf dem Gebiet des Zivil- und Familienrechts als auch auf dem Gebiet des Wirtschafts-, Arbeits- und Verwaltungsrechts. Neben Standardaufträgen übernimmt er auch hochkomplexe Aufgaben. Mit den höchsten ethischen Standards richtet er sein Augenmerk vordergründig auf die Interessen seiner Mandanten.
Der Rechtsanwalt hilft Ihnen unter anderem bei Streitigkeiten mit einem unredlichen Geschäftspartner, bei Unterhaltssachen, bei Problemen mit einem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer oder in einer Erbschaftssache. Als professioneller Prozessbevollmächtigter verfasst der Rechtsanwalt Klageschriften, Rechtsmittel, Berufungen oder Beschwerden und hilft Ihnen, ein Verfahren vor einem Gericht oder einer öffentlichen Verwaltungsbehörde erfolgreich abzuschließen.
Vertrauen Sie Ihre Sache dem Rechtsanwalt an, so können Sie mit seinem vollen Engagement rechnen, auch als Prozessbevollmächtigter in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.
Leszek Chmura ist Rechtsanwalt eingetragen in der bei der Bezirksrechtsanwaltskammer Breslau [Okręgowa Izba Radców Prawnych we Wrocławiu] geführten Rechtsanwaltsliste. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er Dozent für Zivil,-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität für Bankwesen Breslau [Wyższa Szkoła Bankowa we Wrocławiu]. Darüber hinaus ist er beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die deutsche Sprache.
Das Zivilrecht regelt vermögensrechtliche und darüber hinausgehende Verhältnisse zwischen natürlichen und juristischen Personen. Es gilt als das Fundament des Privatrechts und wird im juristischen Alltag sehr breit angewendet.
Das Wirtschaftsrecht regelt die Beziehungen zwischen Staat, Privatpersonen und natürlichen Personen. Es betrifft in erster Linie Unternehmen und Unternehmer. Der Rechtsanwalt hilft Ihnen in Angelegenheiten auch über den Gerichtssaal hinaus.
Das Verwaltungsrecht ist wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Rechts. Darin verankert sind Normensammlungen zur Regelung der Struktur, der Organisation und der Abläufe in der öffentlichen Verwaltung. Der Rechtsanwalt schützt die Rechte des Einzelnen und hilft bei Konflikten zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden.
Beim Arbeitsrecht handelt es sich vereinfacht formuliert um eine Normensammlung zur Regelung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern als Parteien von Rechtsverhältnissen. Zum Arbeitsrecht gehören die Bestimmungen über die Organisierung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, über Tarif- und Kollektivverträge und Normen zur Beilegung von sich aus Arbeitsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten.
Das Familienrecht als besonderer Teil des Zivilrechts regelt die (vermögensrechtlichen und darüber hinaus gehenden) Rechtsbeziehungen in der Familie, ihre Existenz, Funktionsweise und die gegenseitigen Beziehungen innerhalb der Familie sowie zu Dritten.
Der Rechtsanwalt kann von einer Person bevollmächtigt werden, sie zu vertreten, in dem Maße, in dem die Vollmacht dies beschreibt und in Bezug auf Rechtsbeziehungen zu anderen Rechtspersonen. Eine Vollmacht ist keine Verpflichtung des Bevollmächtigten, die Vollmacht gebende Person zu vertreten. Hierbei werden die Prozessvollmacht und die materiellrechtliche Vertretungsvollmacht unterschieden. Der Rechtsanwalt übernimmt in der Regel die Prozessvollmacht.